
Staatlich anerkannte Podologin
Staatlich anerkannter Podologe
(in Vollzeit)
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre.
Sie startet jeweils im Sommer mit dem Beginn des Sächsischen Schuljahres.
Praktika
Innerhalb der Ausbildungszeit absolvieren Sie Praktika in geeigneten podologischen und medizinischen Einrichtungen Ihrer Wahl. Die Praktika umfassen insgesamt 1000 Stunden (720 Stunden in podologischen Einrichtungen sowie 280 Stunden unter ärztlicher Anleitung).
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen zur Aufnahme in die Ausbildung sind
der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mind. 2 Jahren
der Nachweis der gesundheitlichen Eignung sowie
der Nachweis einer Hepatitisimmunisierung A und B.
Kosten der Ausbildung
Die Schule erhebt für die Erstausbildung an der Berufsfachschule für Podologen kein Schulgeld. Es fallen lediglich Kosten für persönliche Materialien, Werkzeug, Arbeitskleidung sowie für Prüfungen an. (gültig für Ausbildungen mit Beginn ab dem Schuljahr 2020/21)
Fördermöglichkeiten
Der Besuch der Schule berechtigt zum Bezug von SchülerInnen-BAföG.
Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.
Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier.
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, kann die Teilnahme an der Ausbildung auch von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden.
Eine Förderung als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit mit Hilfe eines Bildungsgutscheines ist nicht möglich.
Wir beraten Sie gern.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns einfach an.